AfCFTA-Ursprungsregeln – Anhang IV zu Anhang 2

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AfCFTA-Ursprungsregeln – Anhang IV zu Anhang 2

Legt die Ursprungsregeln fest, die für Waren gelten, die im Rahmen des AfCFTA gehandelt werden, und legt die Kriterien fest, die Waren erfüllen müssen, um in der gesamten kontinentalen Freihandelszone für eine Zollpräferenzbehandlung in Frage zu kommen.

Dieses Dokument dient als Referenz. Die maßgebliche Fassung liegt beim Sekretariat der Afrikanischen Union/AfCFTA.


Datum 25/01/21
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